Die logopädische Therapie wird von Ihrem behandelnden Arzt (z.B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Internist, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) bei medizinischer Indikation verordnet.

Eine ärztliche Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Kontaktieren Sie mich daher zeitnah, um einen Termin zu vereinbaren.

Gesetzlich versicherte Patient:innen:

Bis zum 18 Lebensjahr werden die Kosten für eine logopädische Behandlung zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie bei Zuzahlungspflicht einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten plus 10 Euro pro Rezept leisten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.


Privat versicherte Patient:innen:

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie von mir einen Kostenvoranschlag, welchen Sie bei Ihrer PKV zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können. Die Kosten für eine logopädische Behandlung auf Rezept werden von Ihrer privaten Krankenkasse/Beihilfe entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung übernommen. Da die Kosten in der Regel nicht vollständig übernommen werden, achten Sie bitte darauf, in welchem Umfang Ihre PKV eine Kostenerstattung übernimmt.

Logopädie für Kinder

  • Störung der Sprachentwicklung (SES)
  • Störung der Artikulation
  • Störung der orofazialen Dysfunktion (OFD, Myofunktionelle Störungen)
  • Störung des Redeflusses (Stottern und Poltern)
  • Störung der auditiven Verarbeitung (AVS)
  • Kindliche Stimmstörungen (Kindliche Dysphonie)
  • Weitere Behandlungsfelder: Rhinophonie/Näseln, Hörstörungen/CI-Implantationen, Verbale Entwicklungsdyspraxie (VED)

Logopädie für Erwachsene

  • Stimmstörungen
  • Sprachstörung (Aphasie)
  • Sprachstörung (Kognitive Kommunikationsstörung)
  • Sprechstörung (Sprechapraxie)
  • Gesichtslähmung (Fazialisparese)
  • Störung der Schriftsprache (Dysgraphie/Dyslexie)
  • Störung der Zahlenverarbeitung (Akalkulie/Dyskalkulie)
  • Schluckstörungen (Dysphagie)